Tritt ungewollt eine Schwangerschaft ein, besteht für die Frau zumindest zu Beginn die Möglichkeit der Entscheidung über Fortführen oder Beenden der Schwangerschaft. Auch nach auffälligen Befunden in der Pränataldiagnostik kann sich die Frage eines Schwangerschaftsabbruches stellen. Während bis zur 9. SSW oft die Abtreibungstablette „Mifegyne“ angewendet werden darf, bleibt für die Konflikt-Schwangerschaft (maximal 14. SSW nach Periodenbeginn) danach nur Absaugung und Ausschabung der Gebärmutter, meist in Vollnarkose. Bei späteren Abtreibungen aufgrund medizinischer Gegebenheiten wird meist medikamentös eine Fehlgeburt oder Frühgeburt ausgelöst, während derer ggf. eine Kurznarkose erwogen werden kann. Danach folgt in der Regel unmittelbar die Ausschabung der Gebärmutterhöhle. Weltweit wird in der Früh-Schwangerschaft der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch bevorzugt. Ob individuell diese Methode, oder die operative, für die einzelne Betroffene besser geeignet ist, besprechen wir jeweils individuell und persönlich.
Ein Liste von Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ist von der Bundesärztekammer erhältlich (https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/versorgung/schwangerschaftsabbruch/) . ÄrztInnen, die nicht in dieser Liste geführt werden, können jedoch im Rahmen eines Gespräches bei uns erfragt werden.
In der Liebfrauenarztpraxis ist Dr. Gleissner als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zugelassen. Diese Beratungen sind für die Schwangeren kostenfrei und erfordern auch keine Krankenversicherungskarte oder Überweisung. Auf Wunsch ist auch die anonyme Beratung möglich. Per Gesetz ist es uns damit jedoch verwehrt Abtreibungen selbst vorzunehmen. Wir unterstützen unsere Patientinnen aber bei der Entscheidungsfindung und organisatorischen und medizinischen Problemen zu diesem Thema. Sofern eine Schwangere sich für die Konfliktberatung entscheidet, beginnt nach abgeschlossener Beratung eine Sperrfrist von drei Tagen; erst am vierten Tag nach der Beratung wäre eine Abtreibung möglich, sofern die Frist von 12 Wochen nach Befruchtung nicht überschritten ist.
Nähere Informationen finden Sie auch bei profamilia.de.