Letzte Änderung: 1. Januar 2024

Krebsvorsorge

Eine regelmäßige Durchführung der Vorsorgeuntersuchung ermöglicht die Früherkennung krankhafter Veränderungen der weiblichen Geschlechtsorgane oder der Brust, ab dem 45. Lebensjahr auch des Enddarms. Sie beinhaltet neben einem ausführlichen Gespräch (der gezielten Anamnese) folgende Untersuchungen:

 

    • den Zellabstrich vom Gebärmutterhals bis zum Alter von 34 jährlich, ab 35 nur alle drei Jahre, aber mit zusätlichem HPV (Human Papilloma Virus) Test
    • die gynäkologische Tastuntersuchung sowie ab dem 45. Lebensjahr die rektale Untersuchung
    • ab dem 50. Lebensjahr beginnen die zunächst jährlichen Stuhlbriefkontrollen auf Blut im Stuhl
    • hinzu kommt dann auch die Beratung über die Darmspiegelung zur Früherkennung des Darmkrebses ab dem 55. Lebensjahr.

 

Uns erscheint es sinnvoll, auch nach dem 35. Lebensjahr jährlich den Krebsabstrich (Cytologie) durchzuführen. Dies müsste nun aber privat bezahlt werden. Obwohl unseres Erachtens oft sinnvoll, sind die Ulltraschallunteruschungen des Unterleibs und der Brust nicht Bestandteil der offiziellen Krebsvorsorge. Sie müssen bei gesetzlich Versicherten privat bezahlt werden.

Der Zellabstrich

Mit einem Watteträger, Spatel oder Bürste werden Zellen aus dem Bereich des Gebärmuttermundes und des Gebärmutterhalses entnommen. Anschließend wird das Zellmaterial auf einem Glasplättchen (Objektträger) verstrichen und im Labor auf etwaige krankhafte Veränderungen untersucht. Die Ergebnisse werden nach der des griechischen Arzt benannten ‚Papanicalaou‘-Methode (PAP) klassifiziert. Demnach entsprechen die Ergebnisse PAP I und PAP II einem normalen Zellbild. PAP III bis PAP V bedürfen hingegen einer baldigen Kontrolle bzw. einer weiteren Abklärung.

Der äußere Muttermund lässt sich mit einem Kolposkop, einem Untersuchungsmikroskop, mit 6- bis 40-facher Vergrößerung genauer betrachten. Krankhafte Veränderungen an der Vaginalschleimhaut und der Oberfläche des Muttermundes lassen sich somit eventuell im Vorfeld erkennen.

Der HPV-Test

Humane Papilloma Viren (HPV) sind für die Mehrzahl der Fälle von Gebärmutterhalskrebs, aber auch oft für Analkarzinom und Peniskarzinom verantwortlich.  Der Test auf HPV gehört seit 01.01.2020 ab dem 35. Lebensjahr (zusammen mit der Zytologie, dem „Krebsabstrich“) alle drei Jahre zur Krebsvorsorge des Gebärmutterhalses. Vorher kann er bei Auffälligkeiten notwendig sein.

Vorsorgeuntersuchung der Brust

Die Vorsorgeuntersuchung der Brust besteht im Wesentlichen aus

    • der Tastuntersuchung von Brust und Achselhöhlen durch Arzt oder Ärztin
    • der regelmäßigen Selbstuntersuchung, zu der wir Sie anfangs auch anleiten. Mit der Selbstuntersuchung lernt die Frau etwaige Veränderungen ihrer Brust zu erkennen, wie z.B. der Bildung von Knoten oder Veränderungen der Brustwarzen.
    • Die Sonografie (Ultraschall) – ist gerade bei festem oder jugendlichen Drüsengewebe oft hilfreich, jedoch nicht Bestandteil der offiziellen Krebsvorsorge
    • die Mammografie ist in der Regel ab dem 50. Lebensjahr in zweijährigen Abständen sinnvoll. Obwohl die Untersuchung unangenehm ist, senkt sie erheblich die Todesfälle an Brustkrebs! Hierfür bieten die gesetzlichen Krankenkassen bis zum 70. Lebensjahr das kostenfreie Mammografie-Screening an. Dies können Sie, auch wenn keine schriftliche Einladung erfolgt, auch ohne Überweisung kostenfrei bis zum 75. Lebensjahr verlängern. Ob ein früherer Beginn des staatlichen Mammographie-Screenings angeboten wird, ist noch nicht entschieden.

Auch das Brustgewebe unterliegt den zyklischen Veränderungen der weiblichen Hormone. Bei einem gestörten Gleichgeweicht der Hormone kann es zur Brustschwellung, Brustspannung und/oder Schmerzen kommen.

Manche Krankenkassen unterstützen finanziell als Zusatzleistung eine Brust-Tastuntersuchung durch sehbehinderte Frauen (www.discovering-hands.de). Dies wird nicht in unserer Praxis durchgeführt und wird nicht durch uns vermittelt, kann u.E. jedoch sinnvoll sein. Von unserer Seite können Ultraschalluntersuchungen der Brust oder des Unterleibs ebenfalls ggf. im Rahmen erweiterter Krebsvorsorge sinnvoll sein. Auch diese werden im Regelfall nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.