Letzte Änderung: 15. September 2021

Schwangerschaft

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  • Vorbereitungen auf die Schwangerschaft
  • Der Anfang
  • Vorsichtsregeln
  • Schwangerschaftsvorsorge
  • Warnzeichen in der Schwangerschaft
  • Geburt
  • Stillperiode
  • Schwangerschafts-Nachsorge und Eheleben
  • Fehlgeburt
  • Corona und Schwangerschaft

Vorbereitungen auf die Schwangerschaft

Sofern ein Paar sich auf die künftige Schwangerschaft vorbereiten möchte, sollte der erste Schritt beider Partner (am besten sechs Monate vor Kinderwunsch) die Überprüfung bzw. Auffrischung des Impfschutzes sein. Besondere Bedeutung hat hier der Schutz vor Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Dafür können Sie gerne einen Termin vereinbaren oder, falls Sie schon bei uns Patientin sind, ohne Termin (während der Periode!) mit dem Impfpass vorbeikommen. All diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Auch ein Zahnarztbesuch beider Partner zur Beseitigung von Karies gehört dazu. Drei Monate vor Kinderwunsch sollte schon mit der Einnahme von Folsäure (0,4 mg täglich) begonnen werden, um das kindliche Fehlbildungsrisiko zu senken. In der Apotheke sind kostengünstige Präparate erhältlich. Auch die gynäkologische Untersuchung auf Infektionen und anatomische Auffälligkeiten von Gebärmutter, Eileitern oder Eierstöcken kann hilfreich sein; dies ist jedoch nicht von den Krankenkassen vorgesehen.

Sofern die Frau mit der Pille verhütet, ist meist die Einnahme bis zum Tag des Kinderwunsches sinnvoll, da ein Teil der Betroffenen so am besten eine Schwangerschaft erzielt.

Mit dem Weglassen der Verhütung beginnt auch eine Lebensphase, in der exzessive Mengen Alkohol, Drogen u.ä. vermieden werden, und zuvor einige Medikamente (z.B. gegen Akne oder Epilepsie) von Ihrem Arzt umgestellt werden sollten.

Ist trotz regelmäßigen Liebeslebens ein Jahr (bei älteren Frauen mit Kinderwunsch: sechs Monate) nach Absetzen der Verhütung keine Schwangerschaft eingetreten, sollten Sie mit uns darüber sprechen.

Es ist heutzutage möglich, zur eigenen Gesundheitsvorsorge oder Schwangerschaftsvorbereitung die eigenen Gene auf einige Auffälligkeiten untersuchen zu lassen. Dies ist jedoch keineswegs Standard, und für die einzelne Person kostenpflichtig.

Ungefähr zwei Wochen nach Befruchtung, oft also zum Zeitpunkt des Ausbleibens der Periodenblutung, wird der Schwangerschaftstest im (Morgen-)Urin erstmals positiv. Nun ist auch der Moment gekommen, uns in der Praxis für ein erstes Informationsgespräch und die Blutentnahme für den Mutterpass zu besuchen. Rufen Sie dafür sogleich an, buchen online einen Termin „Schwangeren Erstuntersuchung“, oder kommen einfach in die Liebfrauenarzt-Praxis. Schon jetzt wechseln wir von der niedrig dosierten Vitamin-Einnahme (Folsäure 0,4 mg täglich) auf die höher dosierte (meist 5 mg täglich).

Über die Folgen der Schwangerschaft für Ihre Berufstätigkeit und Ihren Kündigungsschutz sprechen Sie mit uns und Ihren Betriebsärzten, und werfen einen Blick in das Mutterschutzgesetz.

Es ist in Deutschland üblich, das Schwangerschaftsalter ab dem ersten Tag der letzten Periode anzugeben. So befindet sich der Embryo am Tag des Eisprungs bzw. der Zeugung je nach Zyklusdauer z.B. schon in der 3. Schwangerschaftswoche (2 Wochen plus ein Tag, 2+1 SSW)! Die ersten 13 Tage nach dem Eisprung gilt das Alles-oder-Nichts-Gesetz: Erfährt der Embryo eine Schädigung (z.B. durch Alkohol o.ä.) folgt dadurch bis zur Einnistung keine kindliche Krankheit, sondern er überlebt unverändert, oder eben nicht.

Vorsichtsregeln und Reisen

Die ganze Schwangerschaft lang gelten jedoch einige Vorsichtsregeln:

Sexualität und Geschlechtsverkehr sind bis zu Geburt oder Blasensprung gut möglich; bei Blutungen jedoch sprechen Sie mit uns. Zu Schwangerschaftsende, um den errechneten Termin herum oder bei Terminüberschreitung, trägt Liebesleben zu baldigerer Entbindung bei (es ist die einzige Methode, die die Geburtswahrscheinlichkeit erhöht!).

Blutungen in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten sind oft harmlos. Sie sollten jedoch mit uns darüber sprechen, da sich z.B. eine Eileiterschwangerschaft dahinter verbergen kann. Ab dem fünften Monat haben Blutungen häufiger eine gefährliche Ursache und erfordern sofortige Vorstellung in einem Krankenhaus! Blutgruppen-Rhesus-negative Mütter (d–) und solche, die ihre Blutgruppe noch nicht kennen, sollen sich noch amTag der Blutung hier oder im Krankenhaus vorstellen, da oft die sofortige Rhesus-Antikörper-Spritze erforderlich ist.

Alkohol, Rauchen und Drogen sind von Anbeginn an komplett zu vermeiden, da ihre Folgen gegebenenfalls nicht mehr rückgängig zu machen sind. Alkohol kann Fehlbildungen verursachen, Rauchen die Mangelentwicklung des Mutterkuchens (Placenta).

Medikamenteneinnahme besprechen Sie mit Ihrem Arzt oder mit uns (Medikamenteneinnahme während der Schwangerschaft). Bei Fieber ist meist Paracetamol sinnvoll, um Wärmeschäden des Embryos zu vermeiden; Aspirin (ASS) bitte nur nach Rücksprache mit uns. Von fieberhaften Infekten sollten Sie bitte berichten, damit wir ggf. nach ernsthafteren Infektionen fahnden können.

Coffein: In der Frühschwangerschaft sind 2 Tassen Kaffee, oder 1 Liter Schwarzer Tee, oder ein halber Liter Cola zulässig (letztere kann ebenso wie Ingwer auch gegen Übelkeit helfen, ist aber auf Grund des hohen Zuckeranteils und anderer Zusatzstoffe nicht Bestanteil einer „gesunden“ Ernährung); höhere Dosen Coffein erhöhen das Fehlgeburtsrisiko.

Ernährung: Die ganze Schwangerschaft lang bitte keine rohen Produkte von Fisch, Fleisch und Milch verzehren; d.h. keine Sushi, Räucherfische, kein Tartar oder Mett, Salami oder Räucherschinken, kein Steak medium oder rosa, keine Rohmilchkäse o.ä. Die Risiken liegen in Lebensmittelvergiftungen wie Toxoplasmose oder Listeriose. Demgegenüber sind gegarter Fisch, durchgegartes Fleisch, und pasteurisierte Milchprodukte von großem Nutzen! Rohkost und Salate bitte gut waschen. Auf Sprossen sollte in der Schwangerschaft verzichtet werden.

Zahnpflege: Ebenso wie Nasenbluten tritt durch die verbesserte Schleimhautdurchblutung auch das Zahnfleischbluten in der Schwangerschaft häufiger auf. Mehrfaches tägliches Zähneputzen ist hier hilfreich. Wichtig auch, dass die Schwangere mitsamt ihrem Partner und etwaig vorhandenen Kindern schon ab dem 5. Monat gemeinsam zum Zahnarzt geht, um Karies- und Paradontose-Bakterien beseitigen zu lassen. Da diese Infektionen meist familiär übertragen werden, kann so die Zahngesundheit des heranwachsenden Babys auf 10 Jahre verbessert werden!

Sauna und Sport: Saunagänge vermeiden Sie bitte bis zur 15. Schwangerschaftswoche, um eine Überwärmungsschädigung des Embryos zu vermeiden. Danach spricht nichts gegen den Saunabesuch. In der Schwangerschaft ist das mütterliche Herz durch das erhöhte Herzzeitvolumen zunehmend belastet. Vermieden werden sollte beim Sport eine dauerhafte Pulsfrequenz über 140 Schläge pro Minute. Extrembeschleunigungen wie bei Bungee-Springen und Pirouetten (oder auch schnellen Karussells) sollten vermieden werden. Tauchtiefen über 9 Meter oder die ein Sauerstoffgerät erfordern, ebenso wie Hochgebirgsbesuche über 2000 Metern, besprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt. Gegen sit-ups, Radfahren, Schwimmen und Joggen gibt es keine gewichtigen Einwände. Auch das Heben eines Kleinkindes sollte möglich sein. Am Arbeitsplatz vermeiden Sie Gewichte über 10 kg (nach anderer Ansicht 5 kg).

Reisen: Für kurze und mittlere Strecken bevorzugen Sie Bahn und Auto. So können Sie mindestens alle zwei Stunden herumlaufen und einer Thrombose (Blutgerinnsel in den Venen) vorbeugen. Bei größeren Strecken können Kompressionsstrümpfe (sogenannte „Lufthansa-Strümpfe“) hilfreich sein. Flugreisen suchen Sie bis zur 15. Schwangerschaftswoche zu vermeiden, da das (geringe) Radioaktivitätsrisiko theoretisch die Organanlage des Embryos stören könnte. Nach Auskunft der Universität München sollen Höhenaufenthalte in der Schwangerschaft auf 1.800 Höhenmeter begrenzt werden. Bei Reisebuchungen vergessen Sie nicht eine Reise-Rücktrittsversicherung, da in der Schwangerschaft schon mal was dazwischenkommen kann. Zu Reiseimpfungen befragen Sie Ihren Hausarzt oder Internisten.
Wegen der sich ausbreitenden Epidemie durch das Zika-Virus und die damit verbundenen Fehlbildungs- und Entwicklungsrisiken für ungeborene Kinder müssen Reise in die sich ständig verändernden Epidemiegebiete (auf http://ecdc.europa.eu/) vermieden werden. Es ist wichtig, sich vor jeder geplanten Fernreise über die derzeit betroffenen Länder zu erkundigen (http://who.int/emergencies/zika-virus/en/). Das Zika-Virus kann auch durch erkrankte Rückkehrer und in seltenen Fällen durch Geschlechtsverkehr mit Erkrankten übertragen werden.

Haustiere: Katzenkot kann Toxoplasmose übertragen. Schwangere sollen deshalb kein Katzenklo putzen. Für andere Haustiere gelten nur die üblichen Hygieneregeln.

Schwangerschaftsvorsorge

Während der Schwangerschaft haben Sie regelmäßige Termine, nach Erhalt des Mutterpasses zunächst vierwöchentlich, in der Frauenarztpraxis. Dabei werden gemäß den Mutterschafts-Richtlinien Blutdruck, Gewicht, Urin und ggf. das Hb (Eisengehalt des Blutes) überprüft. Wir empfehlen auch jeder Schwangeren den (kostenlosen) Aids- (HIV-) Test, der helfen kann, das Baby vor einer Aids-Infektion zu schützen. Den Mutterpass tragen Sie bitte immer mit sich, wenn Sie Ihre Wohnung verlassen. In Routine-Bluttests werden Blutgruppe und Antikörper bestimmt, am Anfang auch Chlamydien im Urin gesucht. Später wird nochmals nach Antikörpern, sowie nach Gelbsucht (Hepatitis-B)-Viren gefahndet. Rhesus-negative Schwangere erhalten auch ohne Blutung im 7. Monat eine Rhesus-Spritze. Einfache Ultraschallkontrollen sehen die gesetzlichen Krankenkassen um die 10., 20. und 30. SSW vor. In vielen Praxen (so auch bei uns) bieten die Krankenkassen auch einen etwas detaillierteren Ultraschall um die 20. SSW an, der jedoch nicht mit dem hochauflösenden Organultraschall (Fehlbildungsscreening) zu dieser Zeit verwechselt werden darf (siehe Kapitel Pränataldiagnostik)! Routinemäßige Ultraschall-Kontrollen auf Fruchtwassermenge, Kindsbewegungen, Nabelschnurdurchblutung o.ä. bei jeder Schwangeren-Vorsorge gehören ausdrücklich nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Versicherungen. Demgegenüber wird jetzt um die 26. SSW ein orientierender Zuckerbelastungstest mit 50 g Zucker durchgeführt, bei einzelnen Kassen auch ein aufwändigerer Zuckertest.

Nicht mehr vorgesehen ist der Röteln-Test. Stattdessen sollen die Schwangeren zwei Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Impfungen nachweisen. Entsprechend wichtig ist es, noch während der Verhütungsphase Ihre Impfpässe mit zu uns zu bringen. Am Beginn und im Verlauf der Schwangerschaft sind u.E. vorbeugend auch Bluttests der Schwangeren auf Toxoplasmose (durch Erde, ungewaschenen Salat, Katzenkot oder ungares Fleisch übertragbar) und – insbesondere wenn sie mit Kleinkindern Kontakt hat – auf Cytomegalie (CMV) sinnvoll. Auf CMV und Parvoviren (Ringelröteln) sollten sich zudem Frauen testen lassen, die mit kleinen Kindern arbeiten oder sonst wie alltäglich Umgang haben. Diese vorbeugenden Untersuchungen bezahlen nicht die gesetzlichen Krankenkassen.

Im Bereich der Pränataldiagnostik übernehmen die Krankenkassen üblicherweise bei Frauen über 35 Jahren die Mutterkuchenpunktion (CVS) in der 13. SSW bzw. die Fruchtwasserpunktion (Amniozentese) in der 16. oder 17. SSW. Allerdings werden 60% der Kinder mit Trisomie 21 von Frauen jünger als 35 Jahren geboren und gleichzeitig ist die überwiegende Anzahl der Kinder von Müttern über 35 Jahren gesund. Daher gibt es alternativ die Möglichkeit (als etablierte Methode vor allem für junge Frauen) des Ersttrimester-Screenings, das auf ca 85 % der Kinder mit Down-Syndrom aufmerksam wird. Effizienter, jedoch auch teurer ist der NIPT (Nicht-invasive-Pränataltest, z.B. Harmony-Test), der sich insbesondere für ältere Schwangere anbietet. Ebenso wie der hochauflösende Organultraschall (Fehlbildungsscreening) um die 20. SSW werden auch diese Zusatzleistungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (Info Pränataldiagnostik)

Zum erweiterten, nicht von der gesetzlichen Versicherung abgedeckten Programm der Schwangerenvorsorge gehören u.a. auch der B-Streptokokkentest aus Scheide und Darmausgang im 9. Monat. Werden diese recht häufigen Bakterien gefunden, folgt während der Geburt die Gabe eines Antibiotikums, um das Kind hiervor zu schützen.

Wir empfehlen, sich im fünften Monat um einen Geburtsvorbereitungskurs bei einer Hebamme zu bemühen, was Sie freilich auch mit den Kreißsaalbesichtigungen um die 20. SSW verbinden können: denn dann sollten Sie langsam eine Geburtsklinik auswählen, in der Sie oft auch die Geburtsvorbereitung beginnen können. Nun sollte auch mit der Jod-Einnahme von 150-200 yg begonnen werden, falls Sie nicht schilddrüsenkrank sind. Nach der 34. SSW melden Sie sich in der Klinik zur Geburt an.

Warnzeichen in der Schwangerschaft

Symptome, bei denen Sie sofort mit uns, Ihrer Entbindungsklinik oder Ihrer Hebamme Kontakt aufnehmen sollten:

  • Blutdruck über 140/90
  • rasende Kopfschmerzen
  • Sehstörungen
  • Übelkeit, Erbrechen, Oberbauchschmerzen rechts nach der 25. SSW
  • epileptische Anfälle
  • starkes Anschwellen ggf. mit Blauwerden nur eines Beines

Symptome, über die Sie uns am Folgetag oder den Folgetagen informieren sollten:

  • Fieber über 39 °C mit Lymphknotenschwellungen
  • Lebensmittelvergiftungen
  • Kontakt mit ansteckenden Erkrankungen wie Ringelröteln, Cytomegalie, Masern, Tuberkulose u.a.m.

Geburt

Die Mehrzahl der Kinder wird in den Kreißsälen der umliegenden Krankenhäuser geboren, wobei zumeist (Krankenhaus-)Arzt und Hebamme anwesend sind. Alternativ bieten sich Geburtshaus oder Hausgeburten allein durch die Hebamme an. Von beidem raten wir aus Sicherheitsgründen ab. Schwangere, die sich trotzdem für diese Entbindungsmöglichkeiten entscheiden, können wir aber bis Geburtsbeginn betreuen.

Demgegenüber hat das Angebot einzelner Hebammen und Krankenhäuser, Schwangerschaftsende und Geburt von derselben Beleghebamme mit begleiten zu lassen, durchaus Vorteile: Unter sicheren Bedingungen hat die werdende Mutter trotzdem die vertraute Hebamme an ihrer Seite.

Die Entscheidung über einen Dammschnitt treffen Arzt und Hebamme während der Geburt. Bei der Geburtsanmeldung können Sie jedoch darüber sprechen.

Immer öfter wird die Frage nach einem Wunschkaiserschnitt an uns herangetragen. Wegen höherer kindlicher Komplikationsraten (Anpassungsstörungen, Atmungsstörungen) raten wir nicht dazu, zumal auch mütterliche Risiken hinzukommen (Blutungsneigung, Thrombosen, Verletzungen).
Inwieweit Kaiserschnittgeburten die zukünftige Entwicklung des Immunsystems des Kindes ungünstig beeinflussen – es fehlt die Aufnahme mütterlicher Bakterien aus dem Geburtskanal für die Besiedelung des kindlichen Darmes – ist Gegenstand der Forschung.
Sicher ist jedoch, dass ein Kaiserschnitt die Einnistung des Mutterkuchens bei Folgeschwangerschaften ungünstig zu beeinflussen kann: so werden ein Vorliegen des Mutterkuchens vor dem Muttermund (Placenta praevia) und ein Einwandern des Mutterkuchens in die Gebärmuttermuskulatur häufiger beobachtet und können zu zum Teil lebensbedrohlichen Blutungen führen.
Jede weitere Schwangerschaft gilt als Risikoschwangerschaft, da mit Voranschreiten der Schwangerschaft ein Risiko eines Einreißens der Narbe besteht.

Der errechnete Geburtstermin stellt nur ein rechnerisches Mittel dar; die wenigsten Kinder werden tatsächlich am Termin geboren. Obgleich natürlicherweise der Terminüberschreitung um 10 bis 14 Tage nicht unüblich wäre, sollte bereits 7 Tage nach dem errechneten Termin die Geburt eingeleitet werden: Dies senkt sichtbar die Babysterblichkeit sowie kindliche Atemstörungen, und führt nicht zu einer Erhöhung der Kaiserschnittquote.

Stillperiode

Das Wochenbett, die ersten Wochen des Stillens, überhaupt die ersten Monate mit dem Säugling sind oft eine schwierige Zeit für die Mutter und auch für das Elternpaar. Manchmal tut ein Gespräch über das Empfinden und Befinden Not. In jedem Fall aber raten wir Ihnen, sich schon im vierten Schwangerschafts-Monat eine Hebamme zu suchen, die nach der Geburt zu Ihnen nachhause kommt (Hebammensuche). Diese Leistung übernehmen auch die gesetzlichen Krankenkassen! Gleiches gilt für die Rückbildungsgymnastik einige Monate nach der Entbindung. Versuchen Sie bitte in jedem Fall, mindestens drei, besser sechs oder mehr Monate zu stillen. In den ersten drei Monaten ist das Immunsystem des Kindes noch auf die mütterlichen Antikörper, die es durch die Muttermilch erhält, in gewissem Maße angewiesen! Bei Milchstau oder Brustentzündung fragen Sie frühzeitig Ihre Hebamme oder uns. Kühlen, Quarkwickel, Abpumpen und ggf. Paracetamol können bis dahin hilfreich sein. Oft erleichtert eine elektrische Milchpumpe die Stillphase deutlich. Bei Einrissen der Brustwarze kann manchmal eine Laser-Therapie hilfreich sein.

Schwangerschafts-Nachsorge und Eheleben

Sechs bis acht Wochen nach der Entbindung schauen wir noch einmal nach der Wöchnerin. Zu diesem Zeitpunkt sind auch die Hausbesuche der Hebamme zu Ende gegangen, und der Wochenfluss versiegt. Wenn alles normal verlaufen ist, ist anschließend (aber wegen des Luftembolie-Risikos nicht vorher) vaginaler Geschlechtsverkehr wieder möglich, wenn auch oft anfangs noch beschwerlich. Entsprechend wird bei diesem Nachsorge-Termin auch über Verhütung gesprochen (in der Stillperiode meist „Minipille“ (östrogenfrei) oder Kondome, manchmal – aber nicht nach Kaiserschnitt – auch eine Spirale). Wenn möglich entnehmen wir zugleich den Krebsabstrich, damit Sie unnötige Arzttermine vermeiden.

In der Stillperiode ist eine neue Schwangerschaft weniger wahrscheinlich, aber trotzdem möglich. Entsprechend sollte eine Verhütungsentscheidung getroffen werden. Falls binnen weniger Monate bereits ein neues Kind heranwächst, wird dies meist als besonders anstrengend und belastend empfunden. Nach einem Kaiserschnitt sollten die Eltern mindestens ein Jahr mit der nächsten Schwangerschaft warten.

Für viele Paare stellt das ersten Jahr nach der Entbindung trotz der Freude an dem Kind eine erhebliche Herausforderung dar: Schlafentzug, manchmal Unsicherheit im Umgang mit dem Säugling, Sorgen um dessen Wohlbefinden – aber auch die neue Rolle, in die sich jedes Elternteil erst finden muss, die rasanten körperlichen Veränderungen der Frau, die beide erlebt haben, technische und seelische Schwierigkeiten mit der Sexualität (Müdigkeit, Schmerzen am Dammschnitt, durch Hormonsituation und Lustlosigkeit bedingte Trockenheit, Schlafbedürfnis, Überforderung durch zusätzliche Nähe). Dies alles kann die Paarbeziehung erstmal erschweren. Hier ist gegenseitiges Verständnis und Geduld, aber im Laufe der Monate (nicht Jahre!) dann auch aktives Gestalten durch einen jeden der Partner gefragt, damit in der neuen Konstellation auch zweisames Glück möglich bleibt oder wieder möglich wird.

Fehlgeburt

Zwischen 20 % und 50 % der Schwangerschaften misslingen: es kommt zu einer Fehlgeburt. Von einer Fehlgeburt sprechen wir, wenn der Embryo oder Fet ausgestoßen wird, bevor er lebensfähig sein kann. Meist aus Gründen spontan neu entstandener Chromosomenstörungen (die kaum ein Wiederholungsrisiko haben), manchmal aber auch wegen Infektionen, Gerinnungsstörungen oder familiärer Faktoren, oder Problemen der Gebärmutter selbst, entwickelt sich ein Baby nicht („Windei“) oder nicht weiter („Verhaltener Abort“, „Missed abortion“), oder kann nicht gehalten werden.

Eine Fehlgeburt verläuft manchmal dramatisch. Die frühe Fehlgeburt (bis einschließlich dritter Schwangerschaftsmonat) ist aber meist nicht gefährlich, sofern kein Fieber auftritt. Ist die betroffene Schwangere jedoch Blutgruppen-Rhesus-negativ (d-), braucht sie am selben Tag eine Rhesus-Antikörper-Spritze in der Frauenarztpraxis oder in einer Frauenklinik. Ansonsten sollte sie zumindest am Folgetag mit der Praxis Kontakt aufnehmen, bei Fieber sofort.

Früher wurde immer anschließend eine Ausschabung (Curettage) durchgeführt. Heute wird auf diesen Eingriff oft verzichtet, falls die Gebärmutter sich alleine entleert. Lediglich die späte Fehlgeburt erfordert immer eine Ausschabung. Zurückbleibendes Mutterkuchengewebe in der Gebärmutter zieht Blutungs-, Infektions- und Tumorrisiken nach sich – deshalb ist die Nachkontrolle (ebenso wie nach Abtreibungen oder Geburt) immer wichtig.

Mehrfache Fehlgeburten (habituelle Aborte) können Anlass sein zu Gerinnungs- oder humangenetischen Untersuchungen bei der betroffenen Frau.

Für das betroffene Elternpaar ist die Fehlgeburt oft erschreckend und deprimierend. Zunächst einmal gilt aber: Der Eintritt einer Schwangerschaft hat gezeigt, dass ein Paar gemeinsam ein Kind zeugen kann, und ist also in jedem Fall positiv zu bewerten! Nur in Ausnahmefällen hat die Schwangere selbst das Ereignis zu verantworten – fast immer ist sie nicht selbst „schuld“! Zwei bis drei Wochen nach dem Ereignis, wenn die Blutungen endgültig aufgehört haben, kann eine neuerliche Schwangerschaft entstehen – auch ohne vorangehende Periode. Es gibt keinen zwingenden Grund, Monate oder gar ein Jahr mit einer neuen Schwangerschaft zu warten, falls die Schwangere selbst sich nicht eine Ruhepause gönnen möchte.

Corona und Schwangerschaft

Schwangere sind insbesondere in den letzten drei Schwangerschaftsmonaten durch Covid-19-Infektionen gefährdet. Für praktische Konsequenzen (z.B. mRNA-Impfungen) lesen Sie bitte in unserem Kapitel Aktuell – Corona-Pandemie