Letzte Änderung: 12. Februar 2024

Schwangerschaftsabbruch

Tritt ungewollt eine Schwangerschaft ein, besteht für die Frau zumindest zu Beginn die Möglichkeit der Entscheidung über Fortführen oder Beenden der Schwangerschaft. Auch nach auffälligen Befunden in der Pränataldiagnostik kann sich die Frage eines Schwangerschaftsabbruches stellen. Während bis zur 9. SSW oft die Abtreibungstablette „Mifegyne“ angewendet werden darf, bleibt für die Konflikt-Schwangerschaft (maximal 14. SSW nach Periodenbeginn) danach nur Absaugung oder Ausschabung der Gebärmutter, meist in Vollnarkose.

Zwei Tage, frühestens ein Tag nach der Gabe der Mifegyne-Tabletten in der hierfür zugelassenen Arztpraxis verwendet die ungewollt Schwangere zuhause Prostaglandin-Tabletten, die sie eingangs in derselben Praxis erhalten hat. Es ist sinnvoll, zu deren Einnahme auch Ibuprofen 400 gegen Schmerzen und Dimenhydrinat (Vomex) gegen Übelkeit bereit zu halten; beides ist rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Auch ist es hilfreich, eine Begleitperson zur Unterstützung bei sich zu haben.

Bei späteren Abtreibungen aufgrund medizinischer Gegebenheiten wird meist medikamentös eine Fehlgeburt oder Frühgeburt ausgelöst, während derer ggf. eine Kurznarkose erwogen werden kann. Danach folgt in der Regel unmittelbar die Ausschabung der Gebärmutterhöhle. Weltweit wird in der Früh-Schwangerschaft der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch bevorzugt. Ob im Einzelfall diese Methode, oder die operative, für die einzelne Betroffene besser geeignet ist, besprechen wir jeweils individuell und persönlich.

Ein Liste von Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ist von der Bundesärztekammer erhältlich (https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/versorgung/schwangerschaftsabbruch/) . ÄrztInnen, die nicht in dieser Liste geführt werden, können jedoch im Rahmen eines Gespräches bei uns erfragt werden.

In der Liebfrauenarztpraxis ist Dr. Gleissner als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zugelassen. Diese Beratungen sind für die Schwangeren kostenfrei und erfordern auch keine Krankenversicherungskarte oder Überweisung. Auf Wunsch ist auch die anonyme Beratung möglich. Online-Beratungen werden in der Liebfrauenarzt-Praxis nicht angeboten. Per Gesetz ist es uns damit jedoch verwehrt Abtreibungen selbst vorzunehmen. Wir unterstützen unsere Patientinnen aber bei der Entscheidungsfindung und organisatorischen und medizinischen Problemen zu diesem Thema.

Sofern eine Schwangere sich für die Konfliktberatung entscheidet, beginnt nach abgeschlossener Beratung eine Sperrfrist von drei Tagen; erst am vierten Tag nach der Beratung wäre eine Abtreibung möglich, sofern die Frist von 12 Wochen nach Befruchtung nicht überschritten ist. Kurzfristige Termine zur Konfliktberatung erhalten Sie via email an kontakt@liebfrauenarzt.de , oder bei persönlicher bzw telefonischer Nachfrage.

Nähere Informationen finden Sie auch bei  www.profamilia.de.
Eine Übersicht der Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz in Hessen finden Sie hier:
https://soziales.hessen.de/familie/schwangerschaft/adressen-der-beratungsstellen